Pfand für Trockenestrich-Paletten

Datum 01.01.2009 17:09 | Thema: Aktuelles

Aufgrund der Änderung der Verpackungsverordnung zum 01.01.2009 wurden wir verpflichtet, für unsere Paletten Pfand zu berechnen.

Bei frachtfreier Rückgabe erfolgt eine Gutschrift, abzüglich Nutzungsbegühr. Betroffen sind alle Paletten für EICHNER-Trockenestriche und EICHNER-Dachbodendämmung ( z.B. TypA, TypB, OSB, ...). Die Paletten sind mit Schriftzug "Eichner" gekennzeichnet.




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