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Aktuelles : Pfand für Trockenestrich-Paletten
01.01.2009 17:09 (7518 x gelesen)

Aufgrund der Änderung der Verpackungsverordnung zum 01.01.2009 wurden wir verpflichtet, für unsere Paletten Pfand zu berechnen.

Bei frachtfreier Rückgabe erfolgt eine Gutschrift, abzüglich Nutzungsbegühr. Betroffen sind alle Paletten für EICHNER-Trockenestriche und EICHNER-Dachbodendämmung ( z.B. TypA, TypB, OSB, ...). Die Paletten sind mit Schriftzug "Eichner" gekennzeichnet.


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